wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Mofa: einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder. Max. 25 Km/h. max. 50 ccm Hubraum. Mindestalter 15 Jahre | |
Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW Leistung. Mindestalter 16 Jahren | |
Klasse A1: Leichtkrafträder; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Leistung. Mindestalter 16 Jahren | |
Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen), leistungsbeschränkt auf max. 35 kW . Mindestalter 18 Jahre | |
Klasse A Direkt: Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Einschränkung. Mindestalter 24 Jahre (oder 20 Jahre, bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) | |
Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren. Kraftfahrzeuge wie bei Klasse B. Der 17 jährige Autofahrer darf bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, nur mit einer benannten Begleitperson im öffentlichen Straßenverkehr fahren Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. |
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96: ist eine Erweiterung der Klasse B |