wir bilden aus in den folgenden Klassen:

Klasse AM:  Kleinkrafträder (Roller); max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW Leistung.  Mindestalter 16 Jahren
Klasse A2:  Krafträder (auch mit Beiwagen), leistungsbeschränkt auf max. 35 kW .  Mindestalter 18 Jahre

Klasse BF 17:  begleitetes Fahren mit 17 Jahren.  Kraftfahrzeuge wie bei Klasse B.

Der 17 jährige Autofahrer darf bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, nur mit einer benannten Begleitperson im öffentlichen Straßenverkehr fahren

Klasse B:  Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse.
Ein Anhänger bis 750 Kg zG. darf mitgeführt werden.
Bei Anhängern über 750 Kg zG, ist das Zuggewicht auf 3500 Kg zulässige Gesamtmasse begrenzt.